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   BVerwG, 17.10.2002 - 1 B 280.02   

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https://dejure.org/2002,15997
BVerwG, 17.10.2002 - 1 B 280.02 (https://dejure.org/2002,15997)
BVerwG, Entscheidung vom 17.10.2002 - 1 B 280.02 (https://dejure.org/2002,15997)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Oktober 2002 - 1 B 280.02 (https://dejure.org/2002,15997)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Absehen von beantragter Beweiserhebung als Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht - Tatrichterliches Ermessen hinsichtlich der Erforderlichkeit einer Einholung von Sachverständigengutachten bzw. amtlichen Auskünften - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 17.10.2002 - 1 B 280.02
    Dabei genügt sie jedoch in keinem Fall den Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO (vgl. dazu Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 26 = NJW 1997, 3328).
  • BVerwG, 27.03.2000 - 9 B 518.99

    Ablehnung von Beweisanträgen; amtliche Auskunft; Sachverständigenbeweis; Zeuge;

    Auszug aus BVerwG, 17.10.2002 - 1 B 280.02
    Die Beschwerde zeigt nicht auf, dass das Berufungsgericht das ihm bei der Entscheidung über die Einholung weiterer Sachverständigengutachten oder ergänzender amtlicher Auskünfte grundsätzlich zustehende tatrichterliche Ermessen (vgl. dazu etwa Beschluss vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 60 = InfAuslR 2000, 412; Beschluss vom 11. Februar 1999 - BVerwG 9 B 381.98 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 42 = DVBl 1999, 1206) mit dem Hinweis auf die bereits beigezogenen Erkenntnisquellen fehlerhaft ausgeübt habe.
  • BVerwG, 11.02.1999 - 9 B 381.98

    Aufklärungspflicht; Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung von

    Auszug aus BVerwG, 17.10.2002 - 1 B 280.02
    Die Beschwerde zeigt nicht auf, dass das Berufungsgericht das ihm bei der Entscheidung über die Einholung weiterer Sachverständigengutachten oder ergänzender amtlicher Auskünfte grundsätzlich zustehende tatrichterliche Ermessen (vgl. dazu etwa Beschluss vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 60 = InfAuslR 2000, 412; Beschluss vom 11. Februar 1999 - BVerwG 9 B 381.98 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 42 = DVBl 1999, 1206) mit dem Hinweis auf die bereits beigezogenen Erkenntnisquellen fehlerhaft ausgeübt habe.
  • BVerfG, 22.01.1999 - 2 BvR 86/97

    Erfolgreiche "Asyl-Verfassungsbeschwerde" eines Kurden

    Auszug aus BVerwG, 17.10.2002 - 1 B 280.02
    Die Beschwerde rügt mehrfach die Abweichung des angefochtenen Beschlusses von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Kammerbeschluss vom 22. Januar 1999 - 2 BvR 86/97 - InfAuslR 1999, 273 - Beschwerdebegründung S. 3, 4 und 5).
  • BVerwG, 10.04.1992 - 9 B 142.91

    Vereinfachtes Verfahren - Entscheidung ohne mündliche Verhandlung -

    Auszug aus BVerwG, 17.10.2002 - 1 B 280.02
    - BVerwG 9 B 142.91 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 5).
  • BVerwG, 14.03.2001 - 1 B 204.00

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Divergenzrüge - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 17.10.2002 - 1 B 280.02
    Die von der Beschwerde als über den Streitgegenstand hinausgreifend beanstandeten Ausführungen des Berufungsgerichts zu § 53 AuslG stellen sich angesichts der klaren Beschlussformel im Ergebnis als nicht entscheidungstragende und daher auch nicht an der Rechtskraft teilhabende Bemerkungen dar (vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 14. März 2001 - BVerwG 1 B 204.00 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 43 und vom 1. Oktober 1998 - BVerwG 9 B 913.98 -).
  • BVerwG, 17.09.2003 - 1 B 471.02

    Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Umfassende Erörterung aller

    Angesichts der eindeutigen Urteilsformel stellen sich die Ausführungen des Berufungsgerichts zu § 53 AuslG im Ergebnis als nicht entscheidungstragende und daher auch nicht an der Rechtskraft teilhabende Bemerkungen dar (vgl. auch Beschlüsse vom 14. März 2001 - BVerwG 1 B 204.00 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 43 und vom 17. Oktober 2002 - BVerwG 1 B 280.02 -).
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